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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
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- BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Eine solche kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 14.09.2005 -B 11a/11 AL 71/04 R -) z. B. beim Vorhandensein von Versorgungslücken aufgrund langjähriger Selbstständigkeit angenommen werden.Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).
- BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Erforderlich ist darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BSG das Vorliegen einer Härte im Hinblick auf die Altersvorsorge (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 13.06.2006 - B 11a AL 53/05 R -).Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).Eine Unwirtschaftlichkeit ist selbst dann zu verneinen, wenn damit ein gewisser Verlust verbunden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R - B 11a/11 AL 73/04 R -).
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.05.2004 - L 3 AL 159/03
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Der Kläger hat dagegen am 29. April 2003 Klage beim Sozialgericht (SG) Hildesheim erhoben (Az: S 3 AL 159/03 bzw. S 3 AL 483/04 WA).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des SG Hildesheim zum Verfahren S 3 AL 159/03 beziehungsweise S 3 AL 483/04 WA, die von der Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 20. September 2007 Bezug genommen.
- SG Hildesheim, 27.09.2005 - S 3 AL 124/04
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Der Kläger hat dagegen am 03. März 2004 eine weitere Klage beim SG Hildesheim erhoben (S 3 AL 124/04) und zur Begründung im Wesentlichen seinen Vortrag aus dem ersten Klageverfahren wiederholt.Mit Beschluss vom 23. Februar 2005 hat das SG Hildesheim die Klagen unter dem führenden Aktenzeichen S 3 AL 124/04 verbunden und mit Urteil vom 27. September 2005 abgewiesen.
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Eine Unwirtschaftlichkeit ist selbst dann zu verneinen, wenn damit ein gewisser Verlust verbunden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R - B 11a/11 AL 73/04 R -). - BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
Deshalb sind nach der genannten Rechtsprechung (…BSG, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 -) in der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2004 zusätzlich zum generellen Vermögensfreibetrag bei wie hier kündbaren Lebensversicherungen 200, 00 EUR pro Lebensjahr des Leistungsempfängers (Höchstbetrag: 13.000,00 EUR) anrechnungsfrei, wenn sie der Altersvorsorge dienen und wenn ein Härtefall vorliegt.