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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05   

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https://dejure.org/2007,117712
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05 (https://dejure.org/2007,117712)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2007 - L 7 AL 392/05 (https://dejure.org/2007,117712)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2007 - L 7 AL 392/05 (https://dejure.org/2007,117712)
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  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Eine solche kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 14.09.2005 -B 11a/11 AL 71/04 R -) z. B. beim Vorhandensein von Versorgungslücken aufgrund langjähriger Selbstständigkeit angenommen werden.

    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Erforderlich ist darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BSG das Vorliegen einer Härte im Hinblick auf die Altersvorsorge (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 13.06.2006 - B 11a AL 53/05 R -).

    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).

    Eine Unwirtschaftlichkeit ist selbst dann zu verneinen, wenn damit ein gewisser Verlust verbunden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R - B 11a/11 AL 73/04 R -).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.05.2004 - L 3 AL 159/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Der Kläger hat dagegen am 29. April 2003 Klage beim Sozialgericht (SG) Hildesheim erhoben (Az: S 3 AL 159/03 bzw. S 3 AL 483/04 WA).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des SG Hildesheim zum Verfahren S 3 AL 159/03 beziehungsweise S 3 AL 483/04 WA, die von der Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 20. September 2007 Bezug genommen.

  • SG Hildesheim, 27.09.2005 - S 3 AL 124/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Der Kläger hat dagegen am 03. März 2004 eine weitere Klage beim SG Hildesheim erhoben (S 3 AL 124/04) und zur Begründung im Wesentlichen seinen Vortrag aus dem ersten Klageverfahren wiederholt.

    Mit Beschluss vom 23. Februar 2005 hat das SG Hildesheim die Klagen unter dem führenden Aktenzeichen S 3 AL 124/04 verbunden und mit Urteil vom 27. September 2005 abgewiesen.

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Eine Unwirtschaftlichkeit ist selbst dann zu verneinen, wenn damit ein gewisser Verlust verbunden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R - B 11a/11 AL 73/04 R -).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Deshalb sind nach der genannten Rechtsprechung (BSG, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 -) in der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2004 zusätzlich zum generellen Vermögensfreibetrag bei wie hier kündbaren Lebensversicherungen 200, 00 EUR pro Lebensjahr des Leistungsempfängers (Höchstbetrag: 13.000,00 EUR) anrechnungsfrei, wenn sie der Altersvorsorge dienen und wenn ein Härtefall vorliegt.
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